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🚗Pendlerpauschale 2026 — Berechnung & Entfernungspauschale

Pendlerpauschale 2026: 0,30 € pro km, ab km 21 sogar 0,38 €. Berechnung, Freibetrag eintragen und Sonderfälle erklärt.

Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) gehört zu den wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer. 2026 gelten weiterhin die erhöhten Sätze ab dem 21. Kilometer.

Aktuelle Sätze 2026

  • Km 1–20: 0,30 € pro Kilometer einfache Strecke
  • Ab km 21: 0,38 € pro Kilometer einfache Strecke
  • Maximum: 4.500 € pro Jahr (Ausnahme: eigener PKW — dann unbegrenzt)

Wichtig: Es zählt nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg) und nur die kürzeste Straßenverbindung (eine längere Route ist erlaubt, wenn sie verkehrsgünstiger ist).

Berechnung der Pendlerpauschale

Beispiel: 35 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage:

  • Km 1–20: 20 × 0,30 € × 220 Tage = 1.320 €
  • Km 21–35: 15 × 0,38 € × 220 Tage = 1.254 €
  • Gesamt: 2.574 € pro Jahr

Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, bringt die Pendlerpauschale erst ab ca. 19 km (einfache Strecke) einen zusätzlichen Steuervorteil.

Steuerersparnis berechnen

Die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei 2.574 € Pendlerpauschale und einem Grenzsteuersatz von 35 % (typisch bei 3.500 € brutto):

  • Steuerersparnis: ca. 900 € (2.574 € × 35 %)
  • + Soli-Ersparnis: ca. 50 € (falls Soli anfällt)
  • Monatlicher Netto-Effekt: ca. 79 € mehr

Freibetrag eintragen lassen

Statt auf die Steuererklärung zu warten, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dann wird die Steuerersparnis sofort monatlich berücksichtigt. Voraussetzung: Die Werbungskosten übersteigen den Pauschbetrag um mindestens 600 €.

Antrag über ELSTER oder Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung". Der Freibetrag gilt für maximal 2 Jahre.

Sonderfälle

  • Fahrgemeinschaft: Jeder Teilnehmer kann die volle Pauschale ansetzen — auch Mitfahrer
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale, können diese angesetzt werden (z.B. BahnCard 100)
  • Homeoffice-Tage: An Homeoffice-Tagen gibt es keine Pendlerpauschale — dafür die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr)
  • Dienstreisen: Diese werden separat als Reisekosten abgerechnet (0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer)
  • Behinderte Menschen: Bei einem GdB ≥ 70 oder GdB ≥ 50 mit Merkzeichen G können die tatsächlichen Fahrtkosten angesetzt werden

Jobticket und Deutschlandticket

Seit 2024 kann der Arbeitgeber das Deutschlandticket (49 €/Monat) steuerfrei als Jobticket bezuschussen. Der Zuschuss mindert die Pendlerpauschale — aber nur den tatsächlich steuerfreien Betrag. Wenn der Arbeitgeber 30 €/Monat zuschusst, wird die Pendlerpauschale um 360 €/Jahr gemindert.

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