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⚖️ Arbeitsrecht 9 Min. Lesezeit ·

Kurzarbeitergeld 2026 — Berechnung & Anspruch

Kurzarbeitergeld 2026: 60% oder 67% vom Netto, Bezugsdauer, Aufstockung und Nebenjob. So berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld (KuG) sichert Arbeitnehmer ab, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Es überbrückt wirtschaftliche Schwächephasen und verhindert Entlassungen.

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Das KuG basiert auf der Netto-Entgeltdifferenz — also dem Unterschied zwischen dem normalen und dem reduzierten Nettolohn:

  • Ohne Kinder: 60 % der Netto-Entgeltdifferenz
  • Mit Kindern (mindestens 1): 67 % der Netto-Entgeltdifferenz

Rechenbeispiel

Normales Bruttogehalt: 3.500 €, Kurzarbeit auf 50 % reduziert, Steuerklasse 1, keine Kinder:

  • Normales Netto: ca. 2.350 €
  • Reduziertes Netto (50 % Arbeit): ca. 1.350 €
  • Netto-Entgeltdifferenz: ca. 1.000 €
  • Kurzarbeitergeld (60 %): ca. 600 €
  • Gesamtnetto: ca. 1.950 € (statt 2.350 €)

Anspruchsvoraussetzungen

  • Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall (mindestens 10 % der Beschäftigten betroffen)
  • Betriebliche Voraussetzungen erfüllt (Betrieb beschäftigt mindestens einen Arbeitnehmer)
  • Persönliche Voraussetzungen: sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitgeber hat bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt

Bezugsdauer

Regulär beträgt die Bezugsdauer maximal 12 Monate. In Krisenzeiten kann die Bundesregierung die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern (wie während COVID-19).

Aufstockung durch Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf — oft auf 80-100 % des Nettolohns. Diese Aufstockung ist in der Regel im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Die Aufstockungsbeträge sind seit 2020 steuerfrei (sofern sie zusammen mit dem KuG 80 % des Soll-Nettolohns nicht übersteigen).

Nebenjob während Kurzarbeit

Ein Nebenjob ist während der Kurzarbeit grundsätzlich erlaubt:

  • Bestehender Minijob: Wird nicht auf das KuG angerechnet
  • Neuer Minijob (bis 603 €): Anrechnungsfrei, wenn er in einem systemrelevanten Bereich ausgeübt wird — ansonsten wird das Einkommen auf das KuG angerechnet
  • Sozialversicherungspflichtiger Nebenjob: Das Einkommen wird auf das KuG angerechnet

Steuern auf Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wer mehr als 410 € KuG im Jahr bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben — und muss mit einer Nachzahlung rechnen.

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